§ 9 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)§ 9 Werbungskosten. Einkommensteuergesetz (EStG) § 9. Werbungskosten. (1) 1 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2 Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3 Werbungskosten sind auch. 1.